Richtlinien für den coronaschutz-orientierten Spielbetrieb - Golfanlage Römerhof

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Richtlinien für den coronaschutz-orientierten Spielbetrieb

SERVICE
Stand: 25.5.2022 - Änderungen vorbehalten

Prüfen Sie sich auf Krankheitssymptome und Ihr gesundheitliches Risiko, bevor Sie zum Römerhof kommen. Die Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit können wir Ihnen nicht abnehmen.

In der aktuellen, ab dem 26.5.2022 gültigen Coronaschutz-VO NRW sind die bisherigen Beschränkungen weitgehend aufgehoben. Jedoch gilt (gem. §3) weiterhin in bestimmten, sensiblen Innenräumen mit Besucherverkehr (z.B. Arztpraxen, öffentl. Verkehrsmittel etc.) Maskenpflicht sowie (gem. §4) für Personal in bestimmten, sensiblen Einrichtungen (z.B. Krankenpflege) Testpflicht.

Angesichts der inzwischen rückläufigen Ansteckungsgefahr in der Region (vgl. Inzidenzwerte im Rhein-Sieg-Kreis) ist die Maskenpflicht auch bei uns aufgehoben.
Golfanlage Römerhof GmbH
D-53332 Bornheim-Brenig
Tel. +49 (0) 2222 931940
info@golfanlage-roemerhof.de
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